VON EVA NEUTHINGER
Das dritte und umfangreichste Entlastungspaket, das die Bundesregierung Anfang September vorgestellt hat, soll jetzt zügig umgesetzt werden. Es sieht unter anderem eine einmalige abgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro vor, die Arbeitgebende bis Ende 2024 auszahlen dürfen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. ,,Der Betrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gezahlt werden und die Pauschale muss als Inflationsausgleich dienen", erklärt Oliver Hubl, Steuerberater und Partner der Kanzlei Hubl und Partner in Alfter. Viele Beschäftigte fragen schon danach gefragt, schließlich fließt das Geld netto in deren Haushaltskasse. Auch die Unternehmen müssen keine Sozialabgaben abführen.
Das ist oft so. ,,Immer mehr Betriebe nutzen steuerfreie Extras jeder Art, um die Mitarbeitenden in Zeiten des Fachkräftemangels an ihre Firma zu binden", sagt Hubl. Nach einer Erhebung der Beratungsgesellschaft WTW (Willis Towers Watson) sind nach der betrieblichen Altersversorgung vor allem steuerfreie Gesundheitsprogramme für die Beschäftigten interessant. ,,Grundsätzlich sind Mitarbeitende bereit, für die Altersvorsorge zu sparen, jedoch bleibt es oft nur beim guten Vorsatz. Wenn es aber ein Angebot seitens des Arbeitgebers gibt, wird die Sparbereitschaft besser umgesetzt“, sagt Dr. Johannes Heiniz, Senior Drector Retirement bei WTW. Die Angestellten bringen den Arbeitgebenden danach großes Vertrauen entgegen, ,,ihre Einlagen verantwortungsvoll zu verwalten“, so Heiniz. In der Regel geben die Chefs und Chefinnen für die bAV noch einen abgabenfreien Zuschuss. Experte Heiniz weist aber noch auf weitere sehr gefragte Leistungen hin: ,,Vor der Pandemie war emotionales und körperliches Wellbeing eine Privatsache. Mittlerweile ist es auch ein Thema für Arbeitgeber geworden. Es hat sich das Verständnis durchgesetzt, dass Mitarbeitende ohne Gesundheitsprobleme stärker motiviert sind, weniger unter Stress leiden und weniger Fehlzeiten verursachen", meint Heiniz.
So können Unternehmen den Beschäftigten eine ganze Reihe Gesundheitsleistungen anbieten, ohne dass Abgaben anfallen. Der Freibetrag liegt bei 600 Euro jährlich pro Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass es sich um eine von den Krankenkassen zertifizierte Maßnahme handelt. Der Fiskus akzeptiert auch individuelle externe Maßnahmen wie die Teilnahme an Kursen zur Suchtprävention, Entspannung oder Stressabbau, außerdem Bewegungsprogramme und Ernährungsberatung.
Darüber hinaus dürfen Unternehmen noch die Mitgliedschaft im Fitness-Studio finanzieren - soweit die so genannte Sachbezugsgrenze von 50 Euro im Monat nicht überschritten wird. ,,Vertragspartner wird der Betrieb“, so Hubl. Überdies können Arbeitgebende auch die Bildschirmarbeitsplatzbrille mit ärztlicher Bescheinigung abgabenfrei übernehmen.
Damit jeder Cent in der Haushaltskasse der Arbeitnehmenden ankommt, müssen steuerfreie Extras in der Regel zusätzlich zum Lohn fließen. „Man kann nicht zum Chef gehen und sagen, er soll das Gehalt kürzen und das Fitnessstudio bezahlen“, so Hubl. Es darf auch keine schon zustehende Gehaltserhöhung umgewandelt werden. Aber man kann die nächste Gehaltsrunde zum Anlass nehmen, solche Extras auszuhandeln. Dann vereinbaren beide Seiten keine oder nur eine niedrigere Erhöhung und stattdessen Benefits. Zu bedenken: Es werden etwas weniger Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt, womit das Ruhestandssalär leicht niedriger ausfällt. Unterm Strich sind die Extras aber fast immer für beide Seiten interessant.