Endlich Hilfe für den Alltag.

Pflegeberatung Eugen Hasenbank: Der Weg zum Pflegegrad

Manchmal ist es eine Erkrankung, ein Sturz oder eine OP, manchmal schlägt das Alter allmählich zu: Plötzlich braucht jemand Hilfe im Alltag. Es gibt es verschiedene Möglichkeiten, maßgeschneiderte Unterstützung zu organisieren

Endlich Hilfe für den Alltag. FOTO:STOCKADOBE
Endlich Hilfe für den Alltag. FOTO:STOCKADOBE

Manchmal reicht es, eine Haushaltshilfe einzustellen, zum Beispiel auf 520-Euro-Basis (Minijob), für Tätigkeiten im Haushalt, aber vielleicht auch, um bei Einkäufen oder Arztbesuchen zu unterstützen. Eine andere Möglichkeit ist, einen Pflegegrad zu beantragen. Dann zahlt die Pflegekasse je nach Einstufung einen bestimmten Geldbetrag an eine Pflegeperson oder als ,,Sachleistung" bezahlt sie einen Pflegedienst dafür, dass jemand bestimmte Leistungen überbringt. Dann kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes für bestimmte Leistungen vorbei, also zum Beispiel zum Anziehen, zum Waschen oder aber auch, um Medikamente zu verabreichen.

Was heißt pflegebedürftig?

Der Pflegegrad bestimmt, in welchem Umfang eine Person aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen ist. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das Pflegegeld, das die Krankenkasse zahlt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade- ob und wenn ja, welchen jemand erhält, stellt die zuständige Pflegekasse oder eine von ihr beauftragte Stelle anhand eines Begutachtungs-Verfahrens fest.

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die gesundheitlich so stark beeinträchtigt sind, dass sie dauerhaft auf Hilfe von anderen angewiesen sind. Die Beeinträchtigungen müssen mindestens für sechs Monate bestehen. Paragraf 15 SGB XI nennt fünf verschiedene Schweregrade der Pflegebedürftigkeit, nach denen den Betroffenen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen. Von 1 mit leichter Beeinträchtigung bis 5 mit schwersten Beeinträchtigungen, hier sind die Betroffenen in der Regel bettlägerig. Doch wann beginnt eine Pflegebedürftigkeit? Wenn die Eltern einfach etwas vergesslicher werden und ihnen das Treppensteigen oder auch die Hausarbeit zunehmend schwerer fällt? Einen Pflegegrad 1 können Seniorinnen und Senioren schon bekommen, wenn sie zum Beispiel ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen und sich auch noch gut versorgen können, aber leichte Einschränkungen vorhanden sind. Konkret heißt das, dass sie zum Beispiel nicht mehr ohne Hilfe in die Badewanne steigen können oder das Bücken immer schwerer fällt und es sehr lange dauert, sich anzukleiden.
Eugen Hasenbank, Pflegeberater