Überstunden kosten Freizeit - und manch einer möchte sie vielleicht lieber abbummeln als Geld dafür zu bekommen. Doch können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst entscheiden, welchen Ausgleich sie wählen?
Grundsätzlich werden Uberstunden in Geld entlohnt, so die Arbeitnehmerkammer Bremen. Sie können auf der einen Seite nur dann durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit einverstanden sind. Umgekehrt gilt aber auch, dass Arbeitnehmende nicht vom Arbeitgeber verlangen können, statt einer Entlohnung der Zeit einen entsprechenden Freizeitausgleich zu bekommen.
Sieht Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung vor, laut der Überstunden oder ein Teil davon bereits mit dem Festgehalt abgegolten sind, lohnt sich laut Arbeitnehmerkammer Bremen allerdings eine Überprüfung des Vertrags. Denn häufig seien solche Regelungen unwirksam, da sie entweder nicht klar oder intransparent formuliert sind oder den Arbeitnehmer benachteiligen.
Werden Überstunden mit Geld vergütet, gilt dafür dann übrigens der vertraglich vereinbarte Stundenlohn. Ein Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nur, wenn es hierfür eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt. dpa