Mit guter Vorbereitung Steuern sparen

Steuerberater Oliver Hubl FOTO: HUBL UND PARTNER

Mittelständische Unternehmer können den Betrieb in der Regel steuerfrei ihren Kindern übergeben. Die Corona-Pandemie sowie die Rezession erschweren es allerdings vielfach, die Vorgaben des Finanzamts einzuhalten. Worauf Firmenchefs achten sollten, wenn sie ihre Nachfolge planen. VON EVA NEUTHINGER

Bundesweit steht bei schätzungsweise 190 000 Unternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Nachfolgelösung an, wie das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn ermittelt hat. Die Eigentümer scheiden oft altersbedingt aus. Etwa jeder dritte Betrieb bleibt innerhalb der Familie.

In der Regel kann die Staffelübergabe mit warmer Hand steuerfrei ablaufen. Die Freibeträge sind hoch. Allerdings gibt es einige Fallstricke, weshalb eine gelungene Nachfolge langfristig geplant sein sollte. „Für eine steuerfreie Übergabe darf der Nachfolger zum Beispiel in den nächsten fünf bis sieben Jahren quasi keine Arbeitsplätze abbauen - oder präziser gesagt: Er muss die Lohnsummen im Verhältnis zum Zeitpunkt der Nachfolge auf einem Mindestniveau halten", erklärt Oliver Hubl, Partner der Kanzlei Hubl und Partner und Fachberater für Unternehmensnachfolgen in Alfter.

Nur für den Zeitraum zwischen März 2020 und Ende Juni 2022 gab es eine Sonderregelung. Wer innerhalb dieser Spanne entlassen musste, ist begünstigt. Das gilt allerdings Pandemie Kurzarbeitergeld gezahlt hat. Das Unternehmen muss überdies unmittelbar von Schließungen betroffen gewesen sein. Dies regelt ein Ländererlass vom 31. Dezember 2021. In diesem steht, dass keine anderen Gründe für die Unterschreitung der Mindestlohnsumme vorliegen dürfen wie etwa betriebsbedingte Kündigungen oder Kurzarbeitergeld aufgrund anderer Ursachen.

Jenseits dessen bleiben prinzipiell 85 Prozent des übertragenen Wertes vom Zugriff des Fiskus verschont, wobei noch ein Freibetrag von 150 000 Euro hinzukommt. Allerdings müssen vier wichtige Vorgaben erfüllt sein.

1. Zum Verwaltungsvermögen zählen nicht notwendige Finanzmittel oder nicht von der Firma selbst genutzte Immobilien oder Grundstücke bis hin zu Aktien und Beteiligungen. Die Senior-Unternehmer sollten privates Vermögen vor der Übertragung nicht in den Betrieb transferieren, weil dieses nur zu einem kleinen Anteil steuerlich bekomplizierten Verfahren berechnet. Im Zweifel sollten sich Unternehmer steuerlich beraten lassen. Was sie aber dürfen: Falls die Firma viel Verwaltungsvermögen hält und darauf Steuern anfallen, kann ein Teil vorab verkauft werden. Das Geld reinvestieren die Firmenchefs etwa in Maschinen. Der Erlös aus dem Verkauf ist allerdings steuerpflichtig.

2. Nach der Übertragung muss der Übernehmer die Firma mindestens fünf Jahre lang weiterführen und darf nichts verkaufen. Es sei denn, er reinvestiert direkt den Erlös.

3. Innerhalb dieser fünf Jahre darf der Junior nicht viel entnehmen. Maximal sind während dieser Zeit steuerfrei die erwirtschafteten Erträge plus 150 000 Euro erlaubt.

4. Die Summe der Löhne innerhalb der fünf Jahre muss zwischen 250 und 400 Prozent der Lohnsumme bei Übernahme ausmachen. Das betrifft jene, die mehr als fünf Mitarbeitende haben. Bei bis zu zehn Beschäftigten muss die durch mindestens 250 Prozent betragen, bei elf bis 15 Arbeitnehmern mindestens 300 Prozent und ab 16 Mitarbeitern sind es mindestens 400 Prozent.

Diese Regeln beziehen sich auf die so genannte Regelverschonung. Es gibt aber auch noch die Optionsverschonung. Hier rechnet der Fiskus von der Übertragung steuerlich gar nichts mehr an. Voraussetzung für diese Optionsverschonung ist aber, dass bei sechs bis zehn Mitarbeitenden mindestens 500 Prozent der Lohnsumme erhalten bleiben und die Firma insgesamt sieben Jahre weitergeführt wird. Ab 16 Mitarbeitern sind es dann 700 Prozent. Der Anteil des Verwaltungsvermögens darf dann aber nur maximal zehn Prozent betragen.

Man muss noch wissen: Selbst wenn diese Quoten nicht eingehalten werden, kippt steuerlich nicht gleich die gesamte Nachfolgelösung. „Nur ein Teil der Schenkung unterliegt der Steuer, und zwar mit Blick darauf, um wie viel Prozent die Lohnsummenquoten verfehlt wurden", sagt Oliver Hubl.


Die Nachfolge im eigenen Betrieb regeln

,,Hochemotionales Thema"

Einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin fürs eigene Unternehmen zu finden, kann herausfordernd sein. ,,Idealerweise ist das jemand aus dem familiären Umfeld", sagt Carola Jungwirth, Beraterin und Coach für Familienunternehmen in Hamburg. Einer der Vorteile: Mit einer solchen Nachfolge-Regelung bleibt das Familienvermögen erhalten.

Damit der Wechsel des Stabs an die jüngere Generation in der Familie gelingt, muss die Lösung aber ,,von allen Beteiligten wirklich gewollt sein", so Jungwirth. Die abgebende Generation müsse bereit sein, auch tatsächlich zurückzutreten, und die folgende Generation ,,machen lassen" und deren Entscheidungen akzeptieren.

Dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine familieninterne Nachfolgeregelung bevorzugen, weiß auch Alexander Hoeckle von der IHK Köln. Oft hätten etwa die Kinder eines Firmenchefs den Betrieb über Jahre kennengelernt, sich umfassend weitergebildet und auch Erfahrungen in einem befreundeten Betrieb gesammelt. Nun sollen sie die Nachfolgeschaft im elterlichen Unternehmen antreten.

Aus Sicht von Hoeckle ein ,,hochemotionales Thema". Oft, aber nicht immer, klappt es, dass Firmeninhaberinnen oder Inhaber an ihre Kinder abgeben können, ihnen die Betriebsleitung überhaupt zutrauen. Wenn eine familieninterne Nachfolge nicht zustande kommt, bleibt als Ausweg nur eine externe Suche. ,,Damit das gelingt, sollte man nichts unter Zeitdruck machen, sondern sich etwa fünf Jahre, bevor man sich zurückziehen möchte, umschauen", rät Hoeckle. Eine Option hierbei wäre, fachlich versierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im eigenen Betrieb anzusprechen und ihr Interesse auszuloten. Vorteilhaft ist, dass sie mit allen Belangen rund um das Unternehmen bestens vertraut sind. „Aber leider scheitert es oft daran, dass Mitarbeiter nicht genug Kapital haben, um die Nachfolgeschaft anzutreten." dpa