Ein halbes Jahr nach Ende der Abgabefrist fehlen in Nordrhein-Westfalen noch rund 600.000 Grundsteuererklärungen. Bundesweit warten die Finanzämter sogar noch auf mehrere Millionen Erklärungen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den 16 Finanzressorts der Länder ergab.
Bislang seien in NRW rund 5,9 Millionen Erklärungen eingegangen, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) auf Anfrage der dpa in Düsseldorf mit. Gemessen an den rund 6,5 Millionen Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die aufgrund der Grundsteuerreform allein in NRW neu bewertet werden müssen, sind das 91 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat seien etwa 100.000 Erklärungen hinzugekommen.
Neun von zehn Erklärungen seien digital abgegeben worden. In rund 80 Prozent aller Fälle hätten die Eigentümer den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid von ihrem Finanzamt bereits erhalten.
Wenn nach den seit Wochen verschickten Erinnerungsschreiben immer noch keine Erklärung eingegangen sei, werde die Besteuerungsgrundlage jetzt geschätzt, warnte die OFD alle Nachzügler. Die Schätzung des Finanzamts entbinde jedoch nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung. „Von der rechtlichen Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen, wird die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen keinen Gebrauch machen“, erklärte ein Sprecher.
Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober vergangenen Jahres gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber bis Ende Januar verlängert - in Bayern sogar bis Ende April.
Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 gefordert. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935).
Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Bundesregierung soll sie insgesamt nicht steigen.
Eigentümer können aus ihren bisherigen Bescheiden noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt. Die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem sogenannten Hebesatz fest. Um den festlegen zu können, benötigen sie wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter berechnen müssen. Innerhalb Deutschlands kann die Steuer unterschiedlich hoch sein.
dpa