Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Und welche staatlichen Förderungen gibt es? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. erklärt, worauf Bausparerinnen und Bausparer achten sollten. Ein Bausparvertrag bedeutet: Sparer wissen bereits bei Vertragsabschluss, zu welchem Zinssatz sie später einen Baukredit bekommen können. Das gibt ihnen Planungssicherheit - denn keiner kennt die Höhe künftiger Kreditzinsen.
So funktioniert ein Bausparvertrag
Eine Bausparerin schließt einen Bausparvertrag ab - entweder bei einer Bausparbank oder bei einer Bausparkasse. Darin legt sie die Höhe ihrer Bausparsumme fest, beispielsweise 50.000 Euro. Anschließend beginnt die Ansparphase. Je nach Vertrag wird in stetigen Raten während einer vorab festgelegten Laufzeit in der Regel die Hälfte der Bausparsumme angespart. Dafür gibt es mitunter Guthabenzinsen - wenn auch in der Regel sehr niedrige.
In dem Beispiel hat die Bausparerin nach gut zehn Jahren 25.000 Euro angespart, dann hat sie damit das Mindestsparguthaben erreicht. Der Bausparvertrag ist jetzt „zuteilungsreif“. Das bedeutet: Benötigt sie das Geld zum Bauen oder Renovieren, dann zahlt die Bausparkasse ihr die komplette Summe - also 50.000 Euro - aus.
Jetzt beginnt die sogenannte Tilgungsphase: Die von der Bausparkasse geliehenen 25.000 Euro zahlt die Sparerin als Darlehen zurück. Und zwar zu dem Zinssatz, der beim Vertragsabschluss festgelegt worden ist. Der Vorteil: Die Bausparkasse garantiert die Darlehenszinsen für die gesamte Laufzeit - unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.
Dafür kann das Geld aus einem Bausparvertrag genutzt werden
Das Guthaben aus dem Bausparvertrag kann die Bausparerin für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen. Auch möglich: Sie nutzt das Geld entweder für die Modernisierung einer Immobilie oder für andere sogenannte wohnwirtschaftliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine neue Heizung oder neue Fenster.
Diese staatlichen Förderungen gibt es für Bausparverträge
Der Staat unterstützt Bausparerinnen und -sparer seit 2021 mit zehn Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass sie zehn Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie erhalten, maximal aber 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.
Die Voraussetzungen für die Prämie: Das zu versteuernde Einkommen muss im Jahr unter 35.000 Euro bei Singles und unter 70.000 Euro bei Verheirateten liegen. Das Bausparguthaben ist zudem an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, es muss also zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie ausgegeben werden. Darüber hinaus müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Übrigens: Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.