Laut aktuellen Daten des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn steht im Zeitraum von 2022 bis 2026 in rund 190.000 deutschen Familienunternehmen die Übergabe an. Die meisten Übernahmen stehen demnach im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen an, gefolgt vom produzierenden Gewerbe und Handel. In vielen Fällen geht die Altersnachfolge mit dem Unternehmensverkauf ein, sei es, weil Senior-Unternehmer ihren Ruhestand mit dem Verkaufserlös finanzieren müssen, oder sei es schlicht, weil sich in der Familie niemand findet, der das Unternehmen übernehmen möchte.
„Dieser Verkauf muss gut vorbereitet werden. Ein Punkt, über den es nachzudenken gilt, ist der Rechtsformwechsel vor dem Unternehmensverkauf. Diese Umstrukturierung kann dazu beitragen, den Erwerb steuerlich attraktiver zu machen“, sagt Simone Skornia-Schauland, Steuerberaterin und Partnerin bei Quadrilog Steuern & Recht (Quadrilog Beratergruppe) aus Düsseldorf. Dabei stehe vor allem der Wechsel von der Kapitalzur Personengesellschaft im Fokus, also beispielsweise die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG, eine GbR oder eine OHG. „Das bedeutet, dass das in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen beendet und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortgeführt wird“, sagt die Steuerberaterin.
Dieser Rechtsformwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft könne zum Beispiel dabei helfen, in der Zukunft eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere steuerliche Nutzung von Verlusten oder die volle Abziehbarkeit von Refinanzierungsaufwendungen des Gesellschafters aus dem Erwerb des Unternehmens zu erreichen. Ebenso könne der Wechsel zu einer höheren steuerlichen Flexibilität bei der Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter führen.
Ein weiterer Vorteil besteht für den Erwerber darin, dass er den gezahlten Kaufpreis in sogenanntes Abschreibungsvolumen transformieren und etwaige Refinanzierungsaufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Sonderbetriebsausgaben geltend machen kann. Das ist beim Erwerb einer Kapitalgesellschaft in dieser Form nicht möglich und macht den Unternehmenskauf durch die steuerliche Entlastung für den Käufer attraktiv, sodass sich auch der Unternehmenswert erhöht.
Ebenso gilt laut Simone Skornia-Schauland: „Bei sorgfältiger Prüfung und rechtzeitiger Planung vor dem angedachten Verkauf können weitere steuerliche Vorteile zum Beispiel durch die Erhöhung der Werte in der Bilanz der Personengesellschaft durch sinnvolle Nutzung von bestehenden Verlustvorträgen ohne die Versteuerung von stillen Reserven generiert werden. Diese Faktoren können den leichteren Verkauf des Unternehmens zu einem besseren Preis ermöglichen.“ Somit sei der Rechtsformwechsel ein komplexer Vorgang und müsse daher im Einzelfall geprüft und mit ausreichend Zeit gut vorbereitet werden.
VON PATRICK PETERS