Wenn Pflegeheime die Energiepreispauschale berechnen

Rentner aufgepasst: Die Energiepauschale müssen Sie an niemanden abgeben - auch nicht an Ihr Pflegeheim. FOTO: KARL-JOSEF HILDEN BRAND/DPA/DPA-TMN

In einigen Pflegeeinrichtungen werden die Senioren und Seniorinnen dazu aufgefordert, die Energiepauschale von 300 Euro an das jeweilige Pflegeheim zu zahlen. Ohne rechtliche Grundlage

Auch Menschen, die in Rente sind, haben von der Bundesregierung eine Energiepauschale von 300 Euro erhalten. Einige Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen - zum Beispiel in Berlin - haben nun ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, dieses Geld an die Pflegeheimbetreiber zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt, dass diese Forderung nicht zulässig ist.

In den Schreiben wird einmalig zusätzlich zum regulären Heimkosteneigenanteil Energiepreispauschale in die Rechnung gestellt oder gar angekündigt, dass die 300 Euro vom Konto abgebucht werden. Viele Heimbetreiber begründen diese Berechnung mit den gestiegenen Energiekosten für ihre Einrichtungen.

Forderung hat keine rechtliche Grundlage

Doch: Die Pflegeheime werden laut der Verbraucherzentrale Berlin bereits durch viele andere Maßnahmen unterstützt. Zudem sei der Wille des Gesetzgebers nicht beachtet, weil die Energiepauschale von der Bundesregierung nicht zweckgebunden sein soll. Heißt: Die Senioren und Seniorinnen sollen frei entscheiden können, wofür sie das Geld nutzen wollen. Pascal Bading, Rechtsberater bei der Berlin, Verbraucherzentrale rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen und das Geld zurückzufordern, wenn es bereits abgebucht wurde. Hat man eine Abbuchung zurückgeholt, sollte man den verbleibenden Eigenanteil am Heimentgelt wieder überweisen.
Sinnvoll kann es auch sein, die Pflegekasse über diese Vorgehensweise zu informieren.
dpa


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