Home Instead unterstützt Betroffene bei der Antragstellung und dem Gutachtertermin

Home Instead in Bonn: Wann beantragt man einen Pflegegrad - und wie?

Pflegedienstleiterin Silke Setzepfandt von Home Instead Bonn. FOTO: HOME INSTEAD BONN

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich entstehen, zum Beispiel durch einen Schlaganfall. Oft ist sie aber auch ein schleichender Prozess. Gerade über die Feiertage und in der dunklen Jahreszeit wird vielen bewusst, dass sie im Alltag immer öfter auf Hilfe angewiesen sind. Hier und da springen dann Angehörige, Nachbarn oder Freunde ein und schnell wird daraus eine regelmäßige Unterstützung.

"Spätestens jetzt sollte man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen", rät Silke Setzepfandt von Home Instead Bonn. Doch viele scheuen sich davor. "Diese Scham ist unnötig," betont die Pflegedienstleiterin, "denn jeder, der in einer Krankenkasse ist, zahlt automatisch in die Pflegekasse ein und hat daher auch ein Anrecht auf diese Leistungen." 

Den formlosen Antrag schickt man an seine Krankenkasse, die ihn an die Pflegekasse weiterleitet. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Postwendend erhält der Antragstellende ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistung. "Das Ausfüllen und die Abschätzung des Pflegebedarfs sind für die Betroffenen oft kompliziert", weiß Setzepfandt und empfiehlt, sich Hilfe vom Hausarzt oder Home Instead zu holen. "Wer den Antrag allein stellt, macht meist vermeidbare Fehler."

Innerhalb der nächsten 5 Wochen kündigt sich dann der Medizinische Dienst (MD) bzw. bei Privatversicherten Medicproof an. "Auch bei diesem Termin unterstützen wir gern", erklärt Silke Setzepfandt und empfiehlt den Angehörigen, in einem Pflegetagebuch sämtliche Hilfestellungen bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlichen Versorgung zu notieren. Wichtig sind für den Gutachter auch die letzten Arzt- und Krankenhausberichte, eine Liste der Hilfsmittel (Hörgerät, Rollator etc.) sowie ein Medikamentenplan.

Im gemeinsamen Gespräch stellt er dann die Pflegebedürftigkeit fest. "Die Selbstversorgung ist der einflussreichste Punkt", weiß Setzepfandt. Begutachtet werden zudem Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestaltung des Alltagslebens, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Mobilität und Verhalten sowie psychische Probleme. Der Gutachter spricht dann eine Empfehlung für den Pflegegrad 1 bis 5 aus. Je höher dieser ist, desto mehr Unterstützung wird im Alltag benötigt und desto höher sind die finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Spätestens 5 Wochen nach dem Hausbesuch sollte die Einstufung in einen Pflegegrad vorliegen.

Bei Pflegegrad 2 kann man Unterstützungsleistungen von bis zu 1.050 Euro pro Monat in Anspruch nehmen. "Das entspricht rund sechs Stunden pro Woche", so Silke Setzepfandt, in denen unsere Betreuungskräfte beispielsweise bei der Körperpflege, Haushaltsführung und Begleitung im Alltag helfen können." Der Pflegegrad kann sich im Laufe der Zeit ändern. "Wir bekommen natürlich mit, wenn jemand mehr Unterstützung braucht", berichtet die Pflegedienstleiterin, "und können relativ gut einschätzen, ob eine Höherstufung des Pflegegrades nötig ist." Dann wird ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt.                              sdm

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