E-Auto-Batterien: Darauf kommt es bei Garantiebedingungen an

Nachschub nach Vorschrift: Den Hinweisen im Ladekapitel des Handbuches sollte an der Ladesäule möglichst penibel gefolgt werden. FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA-TMN

Als teuerstes Bauteil eines E-Autos gilt die Batterie. Die Hersteller geben zwar in der Regel umfangreiche Garantien auf den Kraftspender. Die Bedingungen schaut man sich allerdings besser genau an

Aufladen, fahren, aufladen, fahren - und von Mal zu Mal immer weniger weit kommen? Der Antriebsakku moderner E-Autos ist zwar in der Regel so ausgelegt, dass er über die gesamte Autolebensdauer hält. Aber mit der Zeit ist ein gewisser Verlust an Reichweite normal. Wenn die Batterie aber mit der Zeit allzu stark oder sogar plötzlich ganz dramatisch nachlässt, kann ein Akku-Schaden ursächlich sein.

Für solche Fälle sollten sich Besitzer besser vorab ganz genau mit den Garantiebedingungen vertraut machen, raten der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC. Denn es kann dabei um Details gehen.

Der Akku muss auch nach Jahren ausreichend Saft haben

Hersteller garantieren beim Akku in der Regel einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer. Diese Grenze liegt meist bei 70 Prozent Kapazität nach acht Jahren oder nach 160.000 gefahrenen Kilometern, so der ADAC. Fällt innerhalb dieser Zeit oder Laufleistung die Kapazität unter die Grenze, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden.

Wem Ungereimtheiten in Bezug auf den Akku auffallen, sollte so schnell wie möglich - wie auch bei anderen Gewährleistungs- und Garantiefällen - beim Händler vorstellig werden und um Prüfung bitten, rät Matthias Vogt aus dem ADAC-Technikzentrum in Landsberg.

Bestätigt sich ein Problem und ein Garantie- oder Gewährleistungsfall liegt vor, werden in der Regel einzelne Module oder im Extremfall die ganze Batterie kostenfrei ausgetauscht.

Werden Fehler nicht akzeptiert, kann es zum Streit kommen, der im schlimmsten Fall vor Gericht endet. Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kann über den Zustand der Batterie Auskunft geben, ist aber mitunter kostspielig. Als erster Schritt kann für rund 100 Euro auch ein Batteriecheck hilfreich sein, den beispielsweise ADAC, GTÜ oder Tüv anbieten.

Was garantiert mir der Hersteller?

Sich der Garantieleistungen bewusst zu werden, beginnt beim Kauf. Besser bekommt man nicht nur alle Unterlagen in Bezug auf die Garantie komplett ausgehändigt, sondern studiert sie auch aufmerksam.

So geben laut ACE einige Marken statt acht, nur fünf oder sogar nur drei Jahre Garantie auf die Antriebsbatterie. Allerdings sind auch zehn Jahre oder eine Laufleistung von 250.000 Kilometern und mehr drin. Die Luxustochter einer japanischen Marke gibt auf ein Modell sogar bis zu zehn Jahre Garantie bei einer Laufleistung von bis zu einer Million Kilometer, berichtet der ADAC.

Trotzdem kann es laut ACE im Garantiefall hilfreich sein, auch Aussagen aus Werbeunterlagen oder auch Screenshots von Anzeigen zu archivieren. Vom Verkäufer gemachte Zusicherungen sollte man schriftlich festhalten und unterschreiben lassen.

Und wichtig: Manche Händler verweisen laut ADAC bei Mängeln auf die Neuwagengarantie. Doch die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung (zwei Jahre) bestehen neben der Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung gibt Käuferinnen und Käufern mit Rücktritt und Kaufpreisminderung weitergehende Rechte.

Hinweise der Bedienungsanleitung beachten

Im Betrieb werden die Bedienungshinweise des Herstellers besser genau befolgt. Allerdings knüpfen manche Hersteller laut ACE die freiwilligen Leistungen an „rigorose Anforderungen“, gegen die man im Alltag schnell verstoße, was dann die Garantie einschränkt oder ganz hinfällig macht.

Dazu zählt den Autoclubs zufolge vor allem, wenn Nutzerinnen und Nutzer das E-Auto nicht rechtzeitig und nach Vorschrift warten. Zu Problemen kann es auch führen, wenn Software-Updates des Herstellers nicht aufgespielt werden, speziell wenn diese als Rückruf oder Servicemaßnahme deklariert worden sind. Dann seien sie als verpflichtend anzusehen, so der ADAC.

Als Ausschlussgründe können zudem unsachgemäße Arbeiten oder Instandsetzungen am Auto oder auch Nachrüstungen angesehen werden. Darunter fielen auch Anhängerkupplungen, wenn ab Werk gar keine Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung steht.

Manches bleibt in der Grauzone

Die Hinweise des Herstellers, etwa den Akku möglichst selten mit hoher Ladeleistung aufzuladen oder die Batterie nicht immer ganz voll zu laden, wertet der ADAC eher als Empfehlung für eine längere Batterielebensdauer.

Das führe nicht automatisch zum Garantie-Ausschluss, so der Autoclub, der sich dabei auf eine eigene Herstellerumfrage bezieht. Tiefentladung der Batterie dagegen, etwa durch eine sehr lange Standzeit verursacht, könne die Garantie gefährden.

Aber auch diese Thematik wird nicht einheitlich gehandhabt. Für manche Hersteller ist Tiefentladung ein klarer Grund für einen Garantieausschluss, andere wollen das im Einzelfall bewerten. Und wieder andere Hersteller sagen, dass eine Tiefentladung bei ihrem Akku technisch gar nicht vorkommen könne.

Allerdings fällt im normalen Alltagsgebrauch Tiefentladung auch kaum ins Gewicht. Im Normalfall verlieren Akkus auch über ein oder zwei Monate kaum an Ladung, so Matthias Vogt vom ADAC. Näheres zu längerer Abwesenheit steht dann immer in der Bedienungsanleitung.

Regelmäßige Wartungen schaffen Abhilfe

Ein Beispiel für die Gefahr von Tiefentladung könnte laut Vogt die ein oder andere Gebrauchtwagenhalde sein„, wo die Autos monatelang stehen und kein Mensch nach dem Ladestand guckt, geschweige denn nachlädt.“

Und das Batteriemanagementsystem ist aufmerksam: „Man muss davon ausgehen, dass ein Hersteller relativ gut in die Vergangenheit des Akkus reingucken kann“, sagt Matthias Vogt. „Ob und wie intensiv das dann gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.“ Allerdings wird der Zustand des Akkus bei regelmäßigen Wartungen und Checks in der Herstellerwerkstatt überprüft.

So lautet der Rat, sich grundsätzlich an die Benutzerregeln zu halten. Denn juristisch gesehen bleibe leider unklar, inwiefern die Hinweise in den Bedienungsanleitungen lediglich als Empfehlungen oder als garantierelevante Vorschriften zu verstehen sind. Im Zweifel sei man auf Kulanz angewiesen oder gehe eben leer aus. dpa